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Deine Fahrschule

in Aadorf

VZV Änderungen per 1. Jan 2021

Erwerb von Motorrad-Kategorien

 

Ab 15 Jahren

Kategorie A1, max 50 ccm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4kw bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45km/h.

Ab 16 Jahren

Kategorie A1, max 125 ccm3 Hubraum und max 11kw Motorleistung.

Ab 18 Jahren

Kategorie A mit max 35kw Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.2 kw/kg.

  • Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kw/h, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden.
  • Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten.


Lernfahrausweis Kategorie B
  • Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für die Kategorie B 17 Jahre.
  • Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie B die den Lernfahrausweis vor dem 20 Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.
Übergangsregelung Kategorie B

 

Jahrgang 2002
  • Fahren ab 17 Jahren nicht möglich.
  • Können ab 18 Jahren den Lernfahrausweis erwerben.
  • Lernfahrausweis vor 1.1.2021: keine obligatorische Lernphase (12 Monate).
Jahrgang 2003
  • Fahren ab 17 Jahren möglich.
  • Können ab 1.1.2021 den Lernfahrausweis erwerben.
  • Keine obligatorische Lernphase (12 Monate).
Jahrgang 2004
  • Fahren ab 17 Jahren möglich.
  • Durchlaufen die obligatorische Lernphase (12 Monate).

Therorieprüfung, VKU und GK müssen nur noch einmal absolviert werden.